Versicherungen - Noch nie so günstig wie jetzt
Tierhalterhaftpflicht

Hundehaftpflicht

In vielen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht Versicherung zwischenzeitlich vorgeschrieben. Das nichtvorhandensein eines derartigen Versicherungsschutzes kann u.U. eine Ordnungswidrigkeit bzw. ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Für Schäden, die ein Hund Dritten gegenüber anrichtet, haftet der Tierhalter in vollem Umfang. Dabei ist es gleichgültig, ob dem Hund oder dem Hundehalter eine Schuld im wörtlichen Sinne zugesprochen wird. Allein die Hundehaltung führt im Schadenfall zu einer Haftung des Halters(Gefährdungshaftung). So regelt es das Gesetz.

Das der Hund jedoch automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert wäre, ist leider eine oftmals noch existierende grundlegende Falschannahme. Hundehalter müssen ihre vierbeinigen Lieblinge grundsätzlich über eine separate Police absichern.

Die Schäden, welche Hunde anrichten können, können vielfältig sein. Und genau davor schützt Sie die Hundehaftpflichtversicherung.

  • Beim spielen auf der Wiese wird ein anderer Hund durch ihren Hund verletzt, wodurch Tierarztkosten entstehen. Hier tritt üblicherweise eine Schadenteilung ein und beide Hundehalter müssen einen Schadenanteil zahlen.
  • ihr Hund reißt sich beim Gassi - Gehen los, rennt über die Strasse und stößt mit einem heranfahrenden PKW zusammen. Schnell entstehen PKW-Reparaturkosten von bis zu 1000 Euro oder mehr. Dies erlebte leider ein Kunde unseres Hauses erst kürzlich.
  • ihr Hund springt eine fremde Person an, wodurch die Hose zerissen wird

Eine Hundehaftpflicht ist heute für 1 Hund bereits für gut 50 Euro im Jahr erhältlich und somit auch für jeden Hundehalter durchaus erschwinglich. Demgegenüber steht nach einem möglichen Schadenfall OHNE Hundehaftpflichtversicherung auch die Gefahr, dass ein Leben lang an der Schadenwiedergutmachung geleistet werden muss.

Sicher kann nicht jede erdenkliche Lebenssituation im Versicherungsschutz abgebildet werden. Gewisse Lücken bleiben immer bestehen. Ist es doch Sinn einer Versicherung, vorallem existenzielle Schäden abzusichern. Jedoch hat sich der Versicherungsumfang in den Hundehaftpflichtversicherungen in den letzten Jahren stark erweitert. Und das oftmals ohne wesentliche Prämiensteigerungen!

Achten Sie beispielsweise auf folgende Einschlüsse:

  1. Achten Sie in jedem Fall auf die Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte mindestens 5 Millionen betragen.
  2. Einschluss von Mietsachschäden: prüfen Sie, ob auch Mietsachschäden abgesichert sind. Diese gelten bspw. bei der Nutzung einer Ferienwohnung, wenn Ihr Hund dort einen Schaden anrichtet.
  3. Versichern Sie alle Hunde, sofern Sie mehrere Hunde besitzen. Die private Hundehaftpflichtversicherung wird für einen konkreten Hund abgeschlossen. Die Versicherer fragen hierbei nach Farbe, Rasse, Alter, etc. Vorteil: Meist werden alle weiteren Hunde wesentlich günstiger mitversichert.
  4. Geben Sie die Hunderasse genau an. Viele Versicherer versichern bestimmte Listenhunde (Kampfhunde) nicht. Ausnahme: z.B. bei der Haftpflichtkasse Darmstadt (HKD) ist die Rasse egal. Die Prämie gleichermaßen günstig.

Wir weisen darauf hin, dass die „5% billiger Garantie“ im Tarif „Portfolio Protec“ nur für gleiche Tarifmerkmale – wie in Ihrem Vorvertrag – gilt. Folgende Tarifmerkmale müssen also mit dem bisher bestehenden Vorvertrag identisch sein:

  • Selbstbeteiligung
  • Anzahl versicherter Tiere
  • Rasse der versicherten Tiere

Sie haben Fragen zum möglichen Versicherungsschutz ? Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren unter 03525 51 86 47.